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Rüdiger Behrend: 18.02.2002 |
Hallo,
bei uns in Schleswig-Holstein ist per Erlass festgelegt, dass Kollegen, die maximal einen 3/4-Vertrag haben, Stunden, die z.B. wegen Abwesenheit von Klassen ausfallen, dafür ohne Anrechnung in anderen Klassen eingesetzt werden. Damit entsteht für mich eine "2-Klassen-Gesellschaft", da bei gleichem Grund unterschiedlich gewertet werden muss. Wie kann ich dieses umsetzen??
mfG
Rüdiger Behrend |
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Petra Steinböck: 19.02.2002 |
|     | Im Augenblick können Sie zwei verschiedene Absenzgründe definieren; einen Grund für vollverpflichtete Lehrer und einen für teilverpflichtete. Einmal soll der Enfall zählen und einmal nicht.
In der Version 2003, die im Mai dieses Jahres erscheinen wird, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, einzelne Vertretungszeilen (egal ob "normale" Vertretungen, Freisetzungen, Sondereinsätze oder Entfälle) von der Zählerführung auszunehmen. Außerdem gibt es noch in der Version 2003 eine manuelle Wertkorrektur.
MfG
PS
MfG
PS |
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Rüdiger Behrend: 19.02.2002 |
|     |     | Danke für den Tipp, aber ich befürchte, dass es so nicht reicht!
Beispiel: Klasse 8a ist am 10.2. auf Wandertag weg. Es fällt Unterricht für die Kollegin X und den Kollegen Y aus. Kollegin X hat einen vollen Vertrag, Kollege Y nur einen Teilzeitvertrag unter 3/4. Kollegin X müsste Vertretungsunterricht machen ohne, dass es Extrastunden sind, Kollege X nicht!
Der Absenzgrund für die Klasse muss eindeutig definiert sein - eine Zweiteilung kann ich nicht vornehmen.
Hierfür reicht der vorgeschlagene Weg nicht aus!
mfG
Rüdiger Behrend |
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