In der Vertretungsplanung wird oft mit Bereitschaften (Präsenzen) gearbeitet. In bestimmten Stunden haben ein oder mehrere Lehrer Bereitschaft, d.h. sie müssen bereit sein, eine eventuell anfallende Vertretung zu übernehmen. Diese Bereitschaften werden oft erst nach Fertigstellung des Stundenplanes verplant. Dabei ist auf einige Punkte zu achten:
| • | Die Bereitschaften sind gerecht auf die in Frage kommenden Lehrer zu verteilen. |
| • | In manchen Stunden, z.B. in der ersten Stunde, sind mehrere Bereitschaften nötig. |
| • | Es muss für jeden Lehrer eine Obergrenze geben, über die hinaus er nicht belastet werden darf. |
| • | Die Bereitschaften müssen in den sonstigen Stundenplan des Lehrers „passen'. Natürlich darf er zur Zeit der Bereitschaft nicht unterrichten. Er soll aber auch nicht an einem sonst unterrichtsfreien (Halb-)Tag verplant werden. Ideal sind Hohlstunden oder gegebenenfalls Stunden, vor oder nach denen er unterrichtet. |
| • | Mehrere Bereitschaften an einem Tag sind meist unerwünscht. |
Die Funktionsweise der Bereitschaftsplanung soll im Folgenden anhand eines Beispielserläutert werden.